In diesem Modul beschäftigen wir uns mit einem in der Praxis sehr wichtigem Thema, das vielen Personaldienstleistern nicht bewusst ist, gleichzeitig für ihre betriebswirtschaftliche Struktur entscheidend sein kann.
Die Wahl, ob man als Verleiher den Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) oder aber die Zeitarbeitstarifverträge (ab dem 01.01.2026 DGB/GVP) anwendet, soll gut überlegt sein. Davon hängt nicht nur der Inhalt der Personalakten der Leiharbeitnehmer und der Verwaltungsaufwand dahinter, sondern auch die Attraktivität Ihres Angebots sowie die Profitabilität Ihres Geschäftsmodells ab.
Um diese wichtige Entscheidung in Kenntnis ihrer Folgen treffen zu können, schauen wir uns im Detail den Manteltarifvertrag, den Entgeltrahmentarifvertrag sowie den Entgelttarifvertrag DGB/GVP an. Die dazu gehörigen Übergangsregelungen für Mitglieder, die bis zum 31.12.2025 die iGZ- oder BAP-Tarifverträge angewandt haben, sowie die Branchenzuschlagstarifverträge mit konkreten Berechnungsbeispielen werden selbstverständlich ebenfalls eingehend erörtert.
Zum Schluss, aber als Kernelement im Modul, geht es um den Vergleich zwischen dem Gleichstellunsggrundsatz (Equal Treatment) und den Zeitarbeitstarifverträgen. Hier gehen wir auf die praktischen Unterschiede ein, damit Sie die für Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben sinnvolle Wahl treffen können.