Module im Überblick
Mit unserem Angebot werden Sie ein Vorbild in der Personaldienstleistungsbranche, können sich und Ihre Verwaltunsgmitarbeiter auf die Besondeheiten des Fremdpersonaleinsatzes schulen und mit klarer Struktur für Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen sorgen.
01
Gründung einer Zeitarbeitsfirma
In diesem Modul wird anhand von einem praktischen Leitfaden dargestellt, wie man eine Zeitarbeitsfirma gründen oder seine bestehende Firma im Bereich Arbeitnehmerüberlassung rechtssicher erweitern kann.
Wir schauen uns die einzelnen Schritte ab der Antragstellung einer AÜ-Erlaubnis über die dafür erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen bis zu den Fristen, die bei Verlängerungen zu beachten sind, an.
Die Teilnehmer unseres Kurses erlangen ein klares Verständnis für die Struktur und Vorgehensweise der Bundesagentur für Arbeit als Prüfbehörde sowie praktische Tipps für die korrekte Kommunikation mit den Betriebsprüfern.
In diesem ersten Modul behandeln wir die formalen Anforderungen zum Erlangen einer befristen und - als oberstes Ziel - einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Dabei klären wir, was es bedeutet, ein zuverlässiger Verleiher zu sein und was von diesem erwartet wird. Dazu gehören zahlreiche Dokumentations- und Informationspflichten.
Ferner werden die Besonderheiten, die ausländische Verleiher zu beachten haben, anhand der gesetzlichen Vorgaben und der Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit dargestellt.
02
Arbeitnehmerüberlassung - die gesetzlichen Grundlagen
In diesem zweiten Modul geht es um die gesetzlichen Regelungen, die bei der Arbeitnehmerüberlassung relevant sind.
Wir schauen uns ganz genau die einzelnenen Gesetze und Vorschriften an und besprechen diese mit praktischen Beispielen.
Auf dieser Basis erhalten die Teilnehmer unseres Kurses einen klar strukturierten und verständlichen Überblick über sämtliche Pflichten, die auch den Hintergrund für die zahlreichen Anforderungen der Betriebsprüfer der Bundesagentur für Arbeit an Zeitarbeitsfirmen darstellen.
Im Detail werden das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das Nachweisgesetz (NachwG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Teilzeit- und -Befristungsgesetz (TzBfG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), die Zivilprozessordnung (ZPO) sowie die Sozialgesetzbücher (u.a. SGB IV und SGB III) behandelt.
03
Gleichstellungsgrundsatz ODER Tarifvertrag GVP - was ist die richtige Wahl für Ihr Unternehmen?
In diesem Modul beschäftigen wir uns mit einem in der Praxis sehr wichtigem Thema, das vielen Personaldienstleistern nicht bewusst ist, gleichzeitig für ihre betriebswirtschaftliche Struktur entscheidend sein kann.
Die Wahl, ob man als Verleiher den Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) oder aber die Zeitarbeitstarifverträge (ab dem 01.01.2026 DGB/GVP) anwendet, soll gut überlegt sein. Davon hängt nicht nur der Inhalt der Personalakten der Leiharbeitnehmer und der Verwaltungsaufwand dahinter, sondern auch die Attraktivität Ihres Angebots sowie die Profitabilität Ihres Geschäftsmodells ab.
Um diese wichtige Entscheidung in Kenntnis ihrer Folgen treffen zu können, schauen wir uns im Detail den Manteltarifvertrag, den Entgeltrahmentarifvertrag sowie den Entgelttarifvertrag DGB/GVP an. Die dazu gehörigen Übergangsregelungen für Mitglieder, die bis zum 31.12.2025 die iGZ- oder BAP-Tarifverträge angewandt haben, sowie die Branchenzuschlagstarifverträge mit konkreten Berechnungsbeispielen werden selbstverständlich ebenfalls eingehend erörtert.
Zum Schluss, aber als Kernelement im Modul, geht es um den Vergleich zwischen dem Gleichstellunsggrundsatz (Equal Treatment) und den Zeitarbeitstarifverträgen. Hier gehen wir auf die praktischen Unterschiede ein, damit Sie die für Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben sinnvolle Wahl treffen können.
04
Die BAA-Betriebsprüfung und die optimale Vorbereitung der Prüfungsunteragen
Vor der Verlängerung einer befristeten AÜ-Erlaubnis findet eine Betriebsprüfung der Bundesagentur für Arbeit (BAA) statt. Mindestnes zwei Betriebsprüfer schauen sich zahlreiche Unterlagen an und stellen wichtige Fragen an die Geschäftsführung bzw. Personalleitung. Die Erlaubnis wird nur dann verlängert, wenn keine (wesentlichen) Beanstandungen erfolgen und der Erlaubnisinhaber die notwendige Zuverlässigkeit als Verleiher beweisen kann.
Mit dem vierten (gigantischen) Modul werden unsere Teilnehmer auf die Betriebsprüfung der BAA optimal vorbereitet. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie als vorbildlicher Verleiher mit Sitz in Deutschland oder im Ausland eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten und das OHNE Zeitdruck, OHNE Prüfungsstress und OHNE Bußgeldrisiko.
Wir schauen uns im Detail und anhand von Musterunterlagen an, wie Arbeitsverträge von Leiharbeitnehmern und Arbeitnehmerüberlassungsverträge bei Anwendung von dem Gleichstellungsgrundsatz sowie bei Anwendung von den DGB/GVP-Tarifverträgen aussehen können bzw. sollen. Wir besprechen, worauf bei Informationsmitteilungen, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweisen, Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung, Urlaubsanträgen von Arbeitnehmern, Kündigungen und Aufhebungsverträgen vor dem Hintergrund der Betriebsprüfungen zu achten ist. Es werden Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, Arbeitssicherheitsunterlagen sowie eventuell einschlägige Tarifverträge der Einsatzbranche erörtert.
Zu allen diesen Punkten erhalten die Teilnehmer unseres Kurses geprüfte Vorlagen zur direkten Anwendung sowie eine ausführliche Checkliste zur bestmöglichen Vorbereitung auf die Betriebsprüfung durch die BAA.
05
Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
Aufgrund der in der Praxis steigenden Beschäftigung von Mitarbeitern, die außerhalb der EU stammen, setzen wir uns im fünften Modul unseres Kurses mit der praktischem Umsetzung vom deutschen Aufenthaltsrecht außeinander.
Wir schauen uns an, wie Aufenthaltstitel aussehen und was Arbeitgeber (vor allem in der Zeitarbeit) sowie Auftraggeber von Werk- und Dienstleistungen zu beachten haben.
Die in diesem Bereich drohenden Bußgelder belaufen sich nämlich auf bis zu 500.000 EUR und können in der Zeitarbeit unter Umständen als Straftat verfolgt werden. Ein Ermittlungsverfahren kann aber nicht nur wirtschaftliche Folgen haben, sondern sich bei Verleihern negativ auf ihre Zuverlässigkeit, ihre Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und somit ihr gesamtes Geschäftsmodell auswirken.
Die Teilnehmer unseres Kurses können anhand von praktischen Beispielen diese Risiken vermeiden und rechtssicher Personal aus Drittstaaten beschäftigen.
06
Die Zeitarbeit aus Sicht des Entleihers
In diesem Modul geht es um den Einsatz von Leiharbeitnehmern aus Sicht von Entleihern.
Hier behandeln wir anhand einer übersichtlichen Checkliste die Anforderungen, auf die Entleiher zur Vermeidung von teuren Risiken und zur Sicherstellung einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen zu achten haben.
Anhand von unseren Musterverträgen besprechen wir die für Entleiher vertraglich sinnvollen Klauseln und erläutern den Hintergrund für Unterlagen - wie die Abfrage der wesentlichen Arbeitsbedingungen -, die für Betriebsprüfungen bei Verleihern unentbehrlich sind.
Zudem werden in diesem Modul die Haftungsregeln sowie die Dokumentaions- und Informationspflichten für Entleiher erörtert.
Schließlich beschäftigen wir uns mit den unerwünschten Konsequenzen bei möglichen Verstößen gegen das AÜG. Darunter fallen fiktive Arbeitsverhältnisse gem. §§ 9, 10 AÜG sowie hohe Bußgelder. Hierzu gehen wir konkret die Maßnahmen durch, die Entleiher vornehmen können, um solche Folgen zu vermeiden.
07
Abgrenzung von AÜ zu anderen Drittpersonaleinsätzen, insbesondere Werkverträgen
Die Zollbehörden kontrollieren regelmäßig den rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere auf Basis von Werk- und Dienstverträgen. Dabei wird ermittelt, ob die jeweiligen Verträge die Anforderungen der Gesetze und der Rechtsprechung erfüllen und tatsächlich als Werk- oder Dienstverträge belebt werden ODER ABER ob es sich um sog. Scheinwerkverträge und somit illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt.
Die saubere und konsequente Abgrenzung zwischen Werk-/Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassung sowohl auf Papier als auch in der praktischen Durchführung ist für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in diesem Bereich unentbehrlich. Die Vielzahl an Abgrenzungskriterien, die Fallstricke bei der vertraglichen Gestaltung und die konkreten Haftungsrisiken werden in diesem Modul eingehend behandelt.
Die Teilnehmer unseres Kurses werden Experten im Drittpersonaleinsatzbereich und haben Handlungsmechanismen an der Hand, um rechtssicher ihr Geschäftsmodel ohne Bußgeldrisiken betreiben zu können.
08
Entsendung
Bei dem grenzüberschreitenden Einsatz von Personal handelt es sich um Entsendung.
Bei der Entsendung von und nach Deutschland, innerhalb oder außerhalb der EU sind vielfältige Vorgaben im Hinblick auf Meldepflichten, Sozialversichungsrecht, Mindestlohnvorgaben, Lohnsteuerrecht, Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht zu beachten. Diese werden in dem achten Modul unseres Kurses behandelt.
Die Teilnehmer erhalten einen praktischen Leitfaden, mit dem sie grenzüberschreitende Entsendungen als Auftragnehmer sowie als Auftraggeber auf sicherer Basis durchführern können.
09
Einsatz von Freelancern
Im neunten Modul behandeln wir das Thema Solo-Selbständigkeit bzw. Einsatz von Freelancern, insbesondere aus Auftraggebersicht.
Hier ist - vor allem aufgrund von Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung - besonders wichtig, dass die Grenze zur sog. Scheinselbstständigkeit nicht überschritten wird. Das kann nämlich dazu führen, dass ein Auftraggeber in eine Arbeitgeberposition "reinrutscht" und mit den entsprechenden Arbeitgeberpflichten (insb. zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer) konfrontert wird. Wir besprechen daher die rechtssichere Vertragsgestaltung sowie einzelne Kriterien, die bei der tatsächlichen Auftragsdurchführung eine wichtige Rolle spielen.
Anhand von einer ausführlichen Checkliste erhalten Auftraggeber einen klaren Überblick über die Abgrenzungspunkte, die bei dem jeweiligen Einzelauftrag für die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung des Freelancers entscheidend sein können.