Ich bin spezialisiert auf die rechtssichere Gestaltung von Fremdpersonaleinsätzen – insbesondere im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträgen und Entsendungen.
Seit mehreren Jahren berate ich Unternehmen aus ganz Deutschland und dem EU-Ausland, die insbesondere im Bereich Personaldienstleistung tätig sind oder auf externe Arbeitskräfte zurückgreifen. Dabei begleite ich Führungskräfte unter anderem im Rahmen komplexer Vertragsgestaltungen, Betriebsprüfungen oder zur präventiven Risikoabsicherung.
Ein besonderer Fokus liegt auf Kontrollen durch Behörden wie die Bundesagentur für Arbeit, den Zoll oder Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitender Tätigkeit.
Ich unterstütze seit 2018 als Rechtsanwältin in der
Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen zahlreiche Mandanten u. a. bei der Prüfung und Einhaltung des AÜG, der Zeitarbeitstarifverträge, bei der Gestaltung rechtskonformer Prozesse zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, der rechtskonformen Umsetzung von Entsendungen, bei Audits und der systematischen Überprüfung unternehmensinterner Prozesse. Dabei geht es nicht nur um Verteidigung im Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren, sondern vor allem um proaktive Compliance: Schwachstellen erkennen, Risiken minimieren, Schulungs- und Kontrollmechanismen etablieren.